Urlaub & Wellness

ÖAMTC: Verkehrsegeln für Fahranfänger im Ausland

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Die erste Autoreise ohne Eltern darauf sollten Fahranfänger achten

Die Führerscheinprüfung ist geschafft und man will das erste Mal ohne Eltern mit dem Auto auf Urlaub fahren. „Doch Vorsicht: L17–Führerschein-Neulinge dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mit dem Auto in den Nachbarländern unterwegs sein. Nur Großbritannien, Nordirland, Dänemark und Deutschland erlauben L17-Fahrten“, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Tauer. Für Fahranfänger ab
18 Jahren gelten überdies in vielen Urlaubsländern spezielle Verkehrsbestimmungen. Welche das sind, hat die Clubtouristik in Erfahrung gebracht.

  • Deutschland: Für Fahranfänger während der zweijährigen Führerschein-Probezeit bzw. für alle Lenker bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot. Darunter fallen auch österreichische Führerscheinneulinge und Touristen unter 21 Jahren.
  • Kroatien: Lenker unter 24 Jahren haben sich an verringerte Höchstgeschwindigkeiten zu halten – 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen, 120 km/h auf Autobahnen. „Diese Regelung gilt normalerweise zwar nur für kroatische Staatsangehörige. Um Probleme mit kroatischen Beamten zu vermeiden, empfehlen wir auch österreichischen Junglenkern, sich an diese Vorschrift zu halten“, so Tauer. Das gleiche gilt für Personen unter 24 Jahren, die in Kroatien keine mehrspurigen Fahrzeuge mit mehr als 75 kW (102 PS) und/oder Motorräder mit mehr als 25 kW (34 PS) lenken dürfen. Für Verkehrsteilnehmer unter 24 Jahren sind außerdem 0,0 Promille verpflichtend.
  • Italien: Alle Führerschein-B-Neulinge dürfen innerhalb der ersten drei Jahre nach Ausstellung auf Autobahnen nur 100 km/h und auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren. „Sind seit der Führerscheinprüfung weniger als drei Jahre verstrichen, gilt überdies absolutes Alkoholverbot am Steuer“, so die Club-Expertin.
  • Frankreich: Wer den Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, muss sich in Frankreich an eine 0,2 Promille-Grenze halten. Überdies gelten für diese Fahranfänger reduzierte Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h auf Landstraßen,
    100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen.
  • Griechenland: In Griechenland gelten 0,0 Promille für Fahranfänger, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen.
  • Spanien: Fahrer, die weniger als zwei Jahre Fahrerfahrung haben, müssen eine
    0,3 Promille-Grenze beachten.
  • Irland: Auf der „Grünen Insel“ müssen sich Fahranfänger zwei Jahre lang an
    0,2 Promille halten.
  • Schweiz: Für Fahrer, die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, ist eine 0,1 Promille-Grenze verpflichtend.
  • USA: „Streng genommen liegt die Promillegrenze in den Vereinigten Staaten bei 0,0 Promille, denn es ist dort verboten, unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu lenken, wenn das Fahrverhalten dadurch beeinträchtigt wird. Dennoch gelten 0,8 Promille als Grenzwert, für unter 21-jährige hingegen herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Überdies dürfen diese jungen Fahrer keine Alkoholika im Auto transportieren.
  • Kanada: Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren dürfen gar keinen Alkohol trinken, wenn sie hinter dem Steuer sitzen.
  • Australien und Neuseeland: „Auch in Australien und Neuseeland müssen sich Besitzer eines Probe-Führerscheins bzw. unter 20-jährige an ein absolutes Alkoholverbot halten. Außerdem sind in manchen Staaten Australiens niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkungen für Lenker, die erst seit Kurzem den Führerschein haben, vorgeschrieben“, führt Tauer aus.

Alle Infos zu Verkehrsbestimmungen im jeweiligen Urlaubsland finden Sie unter www.oeamtc.at/laenderinfo.

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